Ein Unfall ist passiert – wie geht es weiter?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert. Die Erleichterung, hoffentlich nur mit dem Schrecken davongekommen zu sein, weicht schnell dem Ärger um den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Wir lassen Sie nicht alleine!

Als Geschädigte/r können Sie grundsätzlich auf einen freien und unabhängigen Sachverständigen und auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zurückgreifen.

Entscheiden Sie sich für uns! Sachverständigenbüro Ralf Müller

Ein Unfallgutachten ist gerade dann wichtig, wenn es zu Streitigkeiten mit der Werkstatt oder der regulierungspflichtigen Versicherung kommen sollte.

Wir erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein detailliertes Schadengutachten zur Beweissicherung und ermitteln die unfallbedingt zu erwartenden Reparaturkosten sowie gemäß der Rechtsprechung die Ermittlung eines eventuell anfallenden merkantilen Minderwertes. Bei großen Schäden wird zusätzlich noch der Wiederbeschaffungswert und ein eventueller Restwert ermittelt.

Erfassen Sie auf jeden Fall im Falle eines Unfalls:

  • Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners und den Fahrzeugtyp
  • Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters, sofern abweichend
  • Namen und Adressen von Zeugen
  • Fotos der Unfallstelle, der Fahrzeuge und der Schäden an den Fahrzeugen anfertigen

Ihre Private Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie ersetzt primär die Schäden, die Ihnen von jemand anderen schuldhaft zugefügt wurden.
Zum Beispiel sind das Schäden, die mit dem Fahrrad an einem Auto bzw. Schäden, die durch einen Einkaufswagen, einer Schubkarre, mit einem Gebrauchsgegenstand oder durch ein Kind verursacht wurden.

Als erfahrener und unabhängiger Sachverständiger erstellen wir ein qualifiziertes, nicht weisungsgebundenes und neutrales Gutachten.

Wer übernimmt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Die Kosten für einen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall Ihrerseits muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Sie haben das Recht, sich einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu suchen. Dieses Recht gilt für alle Geschädigten im Falle eines unverschuldeten Unfalls. Bei einer unklaren Schuldfrage übernehmen wir gerne die Beweissicherung, damit die Schuldfrage eindeutig geklärt werden kann. Die Beweismittel, wie etwa Fotografien oder Dokumentationen, können dann im Anschluss für die Erstellung eines ausführlichen Kfz Unfallgutachten benutzt werden.

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